Gemäß der 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02. September 2021 gelten für Märkte die selben Zugangsbedingungen wie für den Handel. Hier die Kurzfassung des beim Textilmarkt geltenden Hygienekonzepts:
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Generell gilt: Bitte Abstand halten!
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In den Innenräumen müssen medizinische Masken getragen werden.
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Auf dem Außengelände besteht für die Besucher des Marktes keine Maskenpflicht.
Wir bitten Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sowie Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, den Markt nicht zu besuchen.
Das ausführliche Hygienekonzept finden Sie hier